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Mit
Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden,
dass man auch
die Folgen für im Internet begangene Persönlichkeitsrechtsverletzungen
zu tragen hat.
Einer Haftung entgeht man, so das Landgericht, selbst dann nicht,
wenn man einen
Haftungsausschluss auf seinen Seiten plaziert. Auch deshalb
sind Distanzierungen von
fremden Webseiten sinnlos und überflüssig.
Ausführliche Erläuterungen finden sich auf dieser
Seite. |
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